Presseinfo der Stadt Gelsenkirchen zur "Einstweiligen Verfügung"
PresseInfo
Donnerstag, 7. Juli 2005
Einstweilige Verfügung gegen PDS/AUF-Stadtverordnete
Gärtner-Engel droht Ordnungsgeld
GE.
Auf Antrag der Stadt Gelsenkirchen hat das Landgericht Hamburg eine
Einstweilige Verfügung gegen die Stadtverordnete der PDS/AUF, Monika
Gärtner Engel, erlassen. Durch Beschluss vom 5. Juli 2005 verbieten die
Richter ihr die Behauptung, „im Rahmen der Sanierung des
Hans-Sachs-Hauses fließe ohne Wissen des Stadtrates ein Millionenbetrag
dem Investor zu“. Bei Zuwiderhandlung droht Gärtner-Engel die Zahlung
eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro. Der Beschluss richtet
sich auch gegen die Marxistisch-Leninistische-Partei-Deutschlands
(MLPD), die über Internet Gärtner-Engel´s Behauptung verbreitet hatte.
Donnerstag, 7. Juli 2005/623

